“Kostenlose” KSV-Selbstauskunft gem. §26 DSG: Wer nicht warten kann, muss zahlen?
Die KSV-Auskunft ist eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen, wenn es um neue Finanzierungen geht. Banken beurteilen die Bonität von österreichischen Kreditwerbern, indem sie sich Auskünfte aus diesem Zentralregister holen, und prüfen, welche Kredite und Leasings dort bereits eingetragen sind. Oft stimmt diese KSV-Auskunft jedoch nicht mit den Tatsachen überein. Zum Beispiel “vergessen” Banken nicht selten, Kredite nach erfolgter Rückzahlung aus diesem Register löschen zu lassen. Daher sollte man seine KSV-Auskunft regelmäßig überprüfen, und auf korrekte Daten bestehen.
Der Gesetzgeber hat im §26 Datenschutzgesetz eine wichtige Grundlage für diese Überprüfung geschaffen. Ein Mal pro Jahr muss uns der KSV die eigene Auskunft, die normalerweise mit 22 (Selbstabholung) bis 29,95 Euro (inkl. “Porto”) zu Buche schlägt, kostenlos zur Verfügung stellen. Der Online-Antrag findet sich übrigens hier. Im Gesetz heißt es: “Innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Begehrens ist die Auskunft zu erteilen oder schriftlich zu begründen, warum sie nicht oder nicht vollständig erteilt wird.” So weit, so schön. Aber.
Gerade erlebe ich selbst, wie langsam die Mühlen zu mahlen scheinen, wenn sie nicht geölt (= bezahlt) werden.
Ich habe meinen Antrag auf Selbstauskunft postalisch gestellt, und warte seit einigen Wochen (es werden dann bald acht Wochen sein) auf eine Reaktion seitens des KSV. Wer zahlt, bekommt die Auskunft innerhalb einer Woche zugesandt, steht auf der Webseite des Kreditschutzverbandes geschrieben. Wer nicht zahlt, scheint die achtwöchige Frist absitzen zu müssen. Schön, wenn man es nicht eilig hat. Schade, dass meist das Gegenteil der Fall ist.
Bin ich ein Schelm, wenn ich denke, dass 8 Wochen für die kostenlose Selbstauskunft allzu großzügig bemessen sind, und diese Maximalfrist vom KSV allzu weidlich ausgenutzt wird?
NACHTRAG 12.1.2012: Pünktlich nach Veröffentlichung dieses Beitrages trudelte meine Selbstauskunft (Zustellung zu eigenen Handen) ein. Diese enthielt neben meiner Privat-KSV-Auskunft (KleinKreditEvidenz, Warnliste, WarenKreditEvidenz) auch den Firmen-KSV-Auszug für mein Unternehmen. Mag sein, dass es deshalb länger gedauert hat, denn die Privatauskünfte wurden bereits am 6. Dezember letzten Jahres angefertigt und eben erst jetzt gemeinsam mit der Firmenauskunft zugeschickt.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht – wie lange dauerte die Zusendung Ihrer KSV-Selbstauskunft?




Der KSV lässt sich einfach absichtlich Zeit. Die Auskunft wird ein paar Tage vor Ablauf der Frist zugeschickt.
Damit will man die Leute offensichtlich zwingen die kostenpflichtige Variante zu wählen.
Natürlich warten sie bis zum letztmöglichen Tag um die Leute dazu zu “motivieren” die bezahlte Variante zu wählen.
Klassischer Fall wo die Behörde von sich aus einschreiten müßte und den KSV für die Art der Geschäftspraktik (Abzocke) zur Verantwortung zieht. Ein absolut widerwärtiges Unternehmen, wirklich zum kotzen.