Limited statt GmbH gründen in Österreich?

Die Errichtung einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für Durchschnittsbürger leider unleistbar. Die englische Limited (Ltd) gehört zusammen mit der deutschen Unternehmergesellschaft (UG, Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH) zu den wichtigsten Alternativen zur GmbH aus Österreich. Hier einige Hintergründe und Tipps für angehende Kapitalgesellschafter.

Vor einigen Monaten habe ich die angedachte österreichische Variante einer leistbaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung scharf kritisiert. Die GmbH-Reform 2010 wurde von der deutschen Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH (einem Erfolgsmodell) inspiriert. Leider zerpflückte man die gute deutsche Lösung und beraubte sie ihres Kernelementes, der Leistbarkeit. Mindestens 10.000 Euro sollten für die österreichische Mini-GmbH sofort und in bar einzuzahlen sein, verglichen mit 1 (einem) Euro in Deutschland. Sicherheitshalber wollte man auch alle mit dem “einen Euro” verbundenen Sicherheitshaken der deutschen Lösung adoptieren. Das unternehmenspolitische Gesellenstück von Bandion-Ortner und Christoph Leitl fand Gott sei Dank schnell seinen Weg in die unterste Schublade, wo es auch hingehört.

Der Wunsch, seine Firma in einer abzubilden, kann viele Gründe haben. Für mich spricht vor allem die eigenständige Rechtspersönlichkeit (juristische Person, damit mögliche strikte Trennung zwischen Firma und Privat) für die . Die reduzierte Steuerbelastung der GmbH führt zu einfacherem Vermögensaufbau. Ein späterer Verkauf der Firma bzw. von Gesellschaftsanteilen, wie auch die Abwicklung der Verlassenschaft der Gesellschafter, werden durch die Eigenständigkeit der GmbH stark vereinfacht.

Die “beschränkte Haftung” ist schon lange ein Märchen: Jede Bank (und jeder Großgläubiger) wird darauf bestehen, dass der/die Gesellschafter persönlich für den Kredit der GmbH (bzw. sonstige Vorleistungen/Großlieferungen) unterschreiben und solidarisch mithaften, werthaltige Sicherheiten bereitstellen oder ihre Kapitalgesellschaft mit ausreichenden Kapitalreserven ausstatten. Doch was sollen gründungswillige tun, die von politischen Unterlassern gebremst werden? Einfach gar keine Gesellschaft gründen, oder zwangsweise mit einer Personengesellschaft und ihren vielen Kompromissen Vorlieb nehmen? Das für die Errichtung der GmbH nötige Kapital mit Ach und Krach zusammenkratzen und eine Zahlungsstockung riskieren? Oder doch nach ausländischen Alternativen suchen?

Die englische Limited (Ltd) ist neben der deutschen Mini-GmbH die wichtigste Alternative zur österreichischen GmbH. Hier sind einige Kernpunkte:

  • Schnelle Gründung bereits ab 1 Pfund
  • Haftung nur mit Kapitaleinlage
  • Englische Buchhaltung und Jahresbilanz
  • Je nach Art der Geschäftstätigkeit ist ein Büro in notwendig – virtuelle Büros gibt es ab € 200,–
  • Handelnde Personen: Eigentümer (Shareholder), Geschäftsführer (Director) und Behörden-Ansprechpartner (Company Secretary) – alle 3 Funktionen kann auch ein einziger Allein-Gesellschafter übernehmen
  • Gründungskosten über Dienstleister ca. € 300,–, laufende Kosten inkl. virtuellem Büro in England mind. ca. € 300,– pro Jahr.

Für die dauerhafte, operative Tätigkeit in Österreich ist auch die hiesige Aufnahme einer Zweigniederlassung der Ltd ins Firmenbuch notwendig, wie auch die Bilanzlegung in deutscher Sprache.

Viele Dienstleister wie z.B. easylimited4you.eu haben sich auf Gründung und Betrieb von Ltds für deutschsprachige Kunden spezialisiert. Diese helfen Ihnen dabei, Stolpersteine und Mehrkosten zu umgehen.

Mein Fazit: Es hängt von der Art Ihrer Geschäfte ab, ob die englische Limited eine lohnende Alternative zur österreichischen GmbH sein kann. Dienstleister und Internet-Unternehmer ohne großen Sachgütereinsatz und Overhead werden eher zur Ltd greifen als Produktionsbetriebe. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf das, wozu Ihnen hiesige Steuerberater und Wirtschaftskammer raten. Sehen Sie sich jedenfalls alle Möglichkeiten an und unterhalten Sie sich auch mit Experten für die deutsche Unternehmergesellschaft, die englische oder irische Limited und andere günstige ausländische Kapitalgesellschaften.

Geschrieben am 7. Dezember 2010

Ein Kommentar
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  1. Nach österreichischen GmbH Recht sind heute sowohl Gesellschafter, als auch der Geschäftsführer im Falle eines Konkurses haftbar zu machen.

    Beim Geschäftsführer seit Anfang 2008 und bei den Gesellschaftern seit heuer. Sollte wer es noch genauer wissen, kann er mich ruhig korrigieren.

    Beim Geschäftsführer ist es definitiv so. Habe es am eigenen Leib erfahren.

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