Luftfahrtversicherung
Die Luftfahrtversicherung wird – ähnlich der KFZ-Versicherung – vom Halter eines Luftfahrzeuges abgeschlossen. Die Luftfahrtversicherung kann sowohl das Luftfahrzeug, den Piloten und die Passagiere versichern. Der Versicherungsschutz ist ab dem Abheben in die Luft und bis zum Landen gültig. Selbstverständlich können alle Arten von Luftfahrzeugen versichert werden: Segelflieger, Motorflieger, Hubschrauber und sogar Heißluftballone, Lenkdrachen und Gleitschirme. Eine Luftfahrtversicherung kann ferner in die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Luftfahrt-Kaskoversicherung und in die Luftfahrt-Unfallversicherung unterschieden werden. Es sind auch Versicherungsgesellschaften vorhanden, die nicht nur das Flugzeug plus Insassen und Piloten versichern, sondern ebenfalls die Hersteller der Luftfahrzeuge und die Wartungsbetriebe versichern.

