Muss die Bank mir einen Kontoauszug von Kredit- und Girokonto ausstellen?
Der Kontoauszug stellt ein ganz wichtiges Instrument dar, auf dem alle Zahlungseingänge, Barabhebungen und Überweisungen dokumentiert sind. Da es leider immer wieder mal vorkommt, dass unrechtmäßig Gelder abgebucht werden, ist es unerlässlich, die Auszüge regelmäßig zu kontrollieren.
Jede Bank ist dazu verpflichtet, im Zuge der Rechnungslegung dem Kontoinhaber die entsprechenden Auszüge zur Verfügung zu stellen. Bei Girokonten können diese Dokumente mehrmals jährlich und in unregelmäßigen Anständen ausgehändigt werden. Bei Kreditkonten ist es üblich, meist zum 31.12. eine Aufstellung zu machen.
Wegen des Risikos, fälschlich einbehaltene Beträge oder zumindest unklare Posten nicht rechtzeitig zurückholen oder klären zu können, empfiehlt es sich, mindestens jeden Monat auf der Ausstellung eines Bankauszugs zu bestehen. Auf diese Weise behalten Sie selbst auch einen besseren Überblick über Ihre Finanzlage.
Die Bankauszüge können auf unterschiedliche Arten zur Verfügung gestellt werden. Am einfachsten ist es, wenn der Kunde sie mit seiner EC- oder Bankkarte am Foyerautomaten ausdrucken lässt. Die Zusendung per Post ist meist mit Portokosten verbunden. Denken Sie auch über die Möglichkeit des Online-Banking nach. Dann könne Sie die Auszüge am PC einsehen und drucken.

