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Muss ich bei Überweisungen die Adresse des Empfängers anführen?

Führt man eine Banküberweisung durch, so findet sich sowohl beim -Banking als auch auf den vorgedruckten Überweisungsformularen das Feld “Empfängeradresse”. Hier wurde mir kürzlich die Frage gestellt, ob man jetzt immer die Adresse desjenigen wissen muss, der Geld geschickt bekommt, oder ob man diese Angabe auch weglassen kann.

Grundsätzlich ist die Adresse des Zahlungsempfängers nur dann wichtig, wenn man die Überweisung nicht über Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und zuordnen kann. Eine falsche Zahl schleicht sich schnell ein, und die Überweisung fällt aus der automatischen Verarbeitung heraus und muss manuell zugeordnet werden.

Jetzt gibt es Mitarbeiter in Banken, welche versuchen, nicht eindeutig nummernmäßig bestimmte Zahlungen den richtigen Konten zuzuordnen. Zuerst wird nach dem Namen des Empfängers gesucht, und ob dieser ein Konto bei der jeweiligen Bank hat, welches eine ähnliche Kontonummer hat. In den meisten Fällen löst dieser Vergleich das Problem.

Schwieriger ist es, wenn auch der Name keine Klärung bringt, z.B. wenn man einem Unternehmer Geld auf ein Konto sendet, das auf die XY GmbH lautet, und man als Zahlungsempfänger Max Mustermann, den Geschäftsführer, angibt. Für diesen Fall ist dann die Adresse bestimmt: Stimmt diese mit der GmbH überein, hat man den Fall gelöst und das Geld findet den Weg auf das richtige Konto.

Bei Auslandsüberweisungen ist es immer ratsam, die Empfängeradresse anzugeben – aus folgenden Gründen: 1) andere Länder – andere Sitten: schnell entstehen zusätzliche Kosten, wenn ein Bankmitarbeiter auf Adressensuche und -vergleich gehen muss; 2) überweist man z.B. etwas auf ein Konto eines großen ausländischen Finanzkonzerns, kommt die Überweisung eher zurück als dass sich ein Mensch um die Fehlersuche kümmert; 3) löst man evtl. Zusatzkosten auch beim Zahlungsempfänger aus, welcher u.U. daraufhin eine Nachzahlung verlangt und 4) ist es alleine aufgrund der teils unglaublich hohen Auslands-Überweisungsgebühren (schon mal von Österreich in die Schweiz überwiesen?) ratsam, alles ganz genau auszufüllen und nochmals nachzukontrollieren – schnell erreicht der Spesenbetrag die der eigentlichen Überweisung!

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23. März 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Leserfragen | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

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