Muss ich den Kredit nehmen, wenn ich ihn beantragt habe?
Vom Wunsch eines künftigen Kreditnehmers, bei der Bank Geld auszuleihen, bis zur tatsächlichen Auszahlung des Betrags vergeht meist eine recht lange Zeit. Das eigentliche Verhandlungsgespräch (inklusive Vorbereitung), die bankinternen Recherchen und Kontrollen, das Beibringen und Verpfänden von Sicherheiten und Aufsetzen des Vertrags lassen oft mehrere Wochen ins Land gehen.
In dieser Zeitspanne kann viel geschehen. So ist es durchaus möglich, dass Sie als Kunde das Darlehen doch nicht benötigen. Was dann? Es wäre tatsächlich Unfug, einen Kredit zu beanspruchen (und die Zinsen plus Gebühren dafür zu bezahlen), wenn es nicht nötig ist.
Prinzipiell verpflichtet Sie der reine Kreditantrag nicht dazu, das Geld später auch in Anspruch zu nehmen. Aber es ist bei manchen Banken Usus, dass man Sie dennoch dazu verpflichtet. Lesen Sie also sorgfältig und in Ruhe alle Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn Sie als Konsument keinen Kreditantrag unterschrieben haben, besteht für Sie später auch keine Abnahmeverpflichtung. Anders sieht es da beim endgültigen Kreditvertrag aus. Haben Sie den erst unterzeichnet, kommen Sie nur durch die Zahlung einer erheblichen Vorfälligkeitsentschädigung wieder davon los – es sei denn, Sie haben diese Standard-Klausel vorher herausverhandelt.


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