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Mut zur Selbständigkeit wird vom Staat gefördert

Wer in Österreich einen Betrieb neu gründen oder einen bestehenden übernehmen möchte, kann dank des Neugründungsförderungsgesetzes (NEUFÖG) von zahlreichen Vergünstigungen profitieren. Diese betreffen die amtlichen Gebühren, die in direktem Zusammenhang mit der künftigen Selbstständigkeit stehen Nutzen Sie diese Chance! Das eingesparte können Sie anderweitig gut nutzen!

Als Neugründer gelten die Personen, die einen Betrieb neu errichten, ohne zuvor in der gleichen Branche gewerblich tätig gewesen zu sein. Es darf keine reine Änderung der vorgenommen werden. Von einer Betriebsübertragung spricht das Gesetz, wenn sich die Person des (beschränkt) haftenden Gesellschafters ändert. Der neue Betriebsinhaber muss seine Fähigkeiten mit Zeugnissen o. Ä. beweisen und darf das Unternehmen fünf Jahre nach der Übernahme nicht aufgeben.

Treffen diese Voraussetzungen auf Sie zu? Dann freuen Sie sich auf diverse Sparmöglichkeiten. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben wie etwa die Kosten für die Anmeldung selbst, Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen, der gewerblichen Betriebsanlage. Dabei sind jedoch Baubewilligungen und der Erwerb persönlicher Qualifikationen ausgenommen. Außerdem entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbssteuer.

Ebenso sind Sie befreit von den Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch sowie ins . Die 1%ige Gesellschaftssteuer wird Ihnen erlassen. Und im ersten Jahr nach Betriebsübernahme müssen Sie verschiedene Lohnnebenkosten nicht bezahlen. Das kann bis zu 6,86% ausmachen. Um diese Vergündtigu8ngen für sich nutzen zu können, müssen Sie die entsprechenden Formblätter ausfüllen und von der zuständigen Berufsvertretung bestätigen lassen. Für Neugründungen übernimmt das auch der Gründer-Service der Wirtschafskammern.

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23. Mai 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Management und IT | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , , ,

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