Kreditgefährdung
16. März 2009 | Kategorie: WirtschaftslexikonAufmerksame conserio-Leser wissen: “Kredit kommt von credere, also glauben”. Wer den Kredit eines anderen (den Glauben an jemanden) durch falsche Behauptungen gefährdet, der macht sich des Tatbestands der Kreditgefährdung schuldig, welcher stark mit dem Tatbestand der Rufschädigung verwandt ist. Das kann zu Schadenersatz- und Unterlassungspflichten führen. Den Kredit eines anderen schädigt z.B., wer einer Bank [...]

