Kapitalkosten
14. Juli 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonDie Bezeichnung Kapitalkosten stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezeichnet die Kosten, die dem Unternehmen entstehen, wenn er für Investitionen Fremd- oder Eigenkapital besorgt. Unter Fremdkapitalkosten werden Zinsen, Kosten aus Bürgschaften oder Rentenschulden verstanden. Ebenfalls zählen hierzu Erbbauzinsen oder Verwaltungskostenbeiträge. Diese Kosten sind im voraus bekannt und werden vertraglich geregelt. Kapitalkosten, die aus dem Eigenkapital entstehen, [...]
