Gesellschaftsrecht
9. März 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonTeil des deutschen Privatrechts ist das Gesellschaftsrecht. Die näheren Bestimmungen regeln die §§ 705-740 BGB. Darin wird bestimmt, dass die Gesellschafter per Vertrag die „Erreichung eines gemeinsamen Zweckes“ (§ 705 BGB) verfolgen. Das Gesellschaftsrecht speist sich aber nicht allein aus dem genannten Bereich des BGB, sondern auch weitere Rechtsquellen regeln die Vorschriften des Gesellschaftsrechts. Die [...]
