Baukostenaufteilung – privat oder gewerblich
6. September 2007 | Kategorie: Kredit und BankEin Urteil des Finanzgerichtes München sorgt in Deutschland für Aufsehen, wie FTD berichtet: Werden Baukosten nicht nach vermieteten und eigengenutzten Gebäudeteilen getrennt bezahlt, sind die Schuldzinsen steuerlich nur teilweise als Werbungskosten absetzbar – den Rest muss der Bauherr aus eigener Tasche bezahlen. Das entschied das Finanzgericht München in einem aktuellen Urteil (Az.: 5 K 295/07). [...]

