Kaufeigenheim
15. Juni 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonDas Kaufeigenheim bezeichnet die Grundstücke und die darauf errichten Häuser, die der Eigennutzung dienen. Nicht nur ein Haus, für eine Wohnpartei, ist ein Kaufeigentum. Es ist erlaubt, dass ein Kaufeigenheim zwei Wohnungen haben kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass das Gebäude einem übertragen wird, der dieses dann als Eigentum nutzen muss. Die zweite Wohnung [...]
