Gläubigerversammlung
12. März 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonSämtliche Gläubiger, die in Bezug auf einen Schuldner Forderungen zu melden und zu vertreten haben, bilden im deutschen Insolvenzrecht die Gläubigerversammlung. Sie vertritt die Rechte und Interessen der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzschuldner, dem -verwalter und dem -gericht. Das Insolvenzgericht beruft die Gläubigerversammlung ein. Die Sitzungen dieser Versammlung sind nicht öffentlich. Entsprechend der Höhe der jeweiligen [...]
