Gemeinschuldner
21. Januar 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonAls Gemeinschuldner bezeichnete man früher jenen, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Heute nennt man ihn/sie im Gesetz und Verfahren nur noch “Schuldner”. Im Fall von juristischen Personen wie einer GmbH ist es die GmbH, bei natürlichen Personen der Mensch selbst. Mit Eröffnung der Insolvenz verliert der Gemeinschuldner viele seiner Rechte am Vermögen, [...]
