Fernabsatzvertrag
24. Dezember 2009 | Kategorie: WirtschaftslexikonDer Fernabsatz bezeichnet alle Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen, die ausschließlich über das Fernkommunikationsnetz abgewickelt werden – ein Markt, der seit einigen Jahren ständig wächst. Dazu gehören die telefonische Bestellung von Katalogartikeln (auch bei Shopping-Sendern) und natürlich das riesige Feld des Online-Handels. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Finanzgeschäfte abwickelt oder Bekleidung erwirbt. Das [...]
