Meldegeheimnis
16. September 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonBei Umzug einer Privatperson oder eines Unternehmens in ein anderes Gemeindegebiet (jedoch auch innerhalb der Gemeinde) muss dies dem Melderegister bei der Gemeinde gemeldet werden. Die Angestellten, die in diesem Melderegister beschäftigt sind, dürfen die erhaltenen Daten weder persönlich noch öffentlich nutzen, weitergeben oder weiteren Personen zugänglich machen. Eine Weitergabe der gespeicherten persönlichen Daten darf [...]

