Konsorten
29. Juni 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonUnter Konsorten versteht man die dem Konsortium anhängigen Unternehmen. Ein Konsortium hingegen bezeichnet den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Banken zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Da es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts handelt ist es notwendig einen Vertrag auszuarbeiten. Dieser könnte zur Not mündlich erfolgen. Ziel eines Konsortiums ist es ein Konsortialgeschäft durchzuführen. [...]
