B2B: Business to Business
30. Juni 2009 | Kategorie: WirtschaftslexikonWenn ein Unternehmer eine Lieferung oder Leistung an einen anderen Unternehmer erbringt, bezeichnet man das Verhältnis zwischen beiden als B2B, Business to Business. Hier gilt das “Gesetz der freien Wildbahn”, es gibt keine so ausgeprägten Schutzrechte wie im B2C (Business to Consumer)-Bereich. Beispiel: Ein Großhändler liefert Waren an einen Einzelhändler, oder ein Unternehmensberater berät eine [...]

