Innergemeinschaftlicher Verkehr
7. Juni 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonAls innergemeinschaftlicher Verkehr wird die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren innerhalb des Europäischen Binnenmarkts bezeichnet. Hierfür gelten besondere Regelungen, die die gesetzeskonforme Umsatzbesteuerung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sicher stellen sollen (Internationales Steuerrecht). Privatpersonen können außerhalb des Versandhandels und der Lieferung neuer Fahrzeuge, Waren grundsätzliche ohne Umsatzbesteuerung ein- bzw. ausführen. Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, [...]
