Orderpapier
22. November 2010 | Kategorie: WirtschaftslexikonEin Wertpapier, das auf einen bestimmten Namen lautet, wird als Orderpapier bezeichnet. Es kann durch Order übertragen werden. Dazu sind eine Einigung, ein Indossament und die Übergabe notwendig. Mit Order ist gemeint, dass zur Übertragung des Wertpapiers jemand den Auftrag erteilen muss. Rechtlich gesehen unterscheidet man bei diesen Wertpapieren zwischen gekorenen und geborenen Papieren. Gekorene [...]

