Unternehmens- und Betriebsgründer: Finanzamt – was muss man beachten?
Wer unternehmerisch tätig wird, muss sich auch mit dem leidigen Thema Finanzamt auseinandersetzen. Melden Sie sich dort innerhalb eines Monats nach Betriebsgründung. Man übersendet Ihnen einen Fragebogen, den Sie wahrheitsgemäß auszufüllen haben – das geht übrigens auch online.
Es ist sinnvoll, sofort die Zuteilung einer Steuernummer zu beantragen. Sofern Sie auch im EU-Bereich tätig sein werden, empfiehlt es sich, zugleich auch um die Zuteilung einer UID zu bitten. Diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer regelt die Zahlung der Umsatzsteuer, die somit im Empfängerland durchgeführt wird.
Für Ihre Einkommenssteuer ist das Finanzamt Ihres Wohnortes zuständig, während die Umsatzsteuer über das Finanzamt des Firmensitzes abgerechnet wird. Das Finanzamt führt unter Ihrem Firmennamen und Ihrer Steuernummer ein Konto, auf dem Ihre Zahlungen eingehen, und das mit Ihren zu zahlenden Steuern belastet wird.
Dazu gehören vor allem die Einkommens- und Umsatzsteuer. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob Ihre Aufzeichnungen und Abschlüsse stimmen. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, alle buchhalterischen Vorgänge sorgfältig und zeitnah zu dokumentieren. Das erleichtert Ihnen nicht nur den Überblick über Ihre Finanzlage, sondern erspart auch Unannehmlichkeiten mit den Finanzbehörden.

