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Vertrag zur Errichtung einer Gesellschaft: woher nehmen, worauf achten?

Sie sollten einen Gesellschaftsvertrag so aufsetzen und formulieren, dass spätere Probleme und Schwierigkeiten ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden. Daher gilt es, verschiedene Punkte zur Funktion sowie zu den Rechten und auch Pflichten eines jeden Gesellschafters genau festzulegen. Einfach ist das in den Fällen, da nur ein einziger Gesellschafter bestimmt ist.

Sobald es mehrere sind, stellt sich die Frage nach dem Vertretungsrecht nach außen. Darf nur einer mit seiner für die einstehen oder mehrere für sich, vielleicht auch mehrere gemeinsam? Und wie kommt die Willensbildung zustande? Reicht die einfache Mehrheit, oder ist die Zwei-Drittel- oder auch die Drei-Viertel-Mehrheit bei Unstimmigkeiten nötig?

Ganz wichtig ist die Frage nach dem Einsatz jedes Einzelnen. Wer bringt das , wer das oder die Wirtschaftsgüter ein? Danach kann man auch bemessen, wie hoch der Anteil der Gesellschafter am oder am Verlust ist. Außerdem ist die Frage nach den Privatentnahmen ist zu regeln.

Und schließlich: Was passiert, wenn einer der Gesellschafter stirbt? die anderen seinen Anteil? Oder darf ein Angehöriger des Verstorbenen mitmischen (und sich vielleicht die Anteile auszahlen lassen)? Auch das freiwillige Ausscheiden eines Gesellschafters ist genau zu regeln. Nur so können Sie vermeiden, dass sich in schwierigen Zeiten einer absetzt und den noch tiefer in die treibt.

Ein Muster zum Gesellschaftsvertrag finden sie hier.

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19. Mai 2009 | Von Mag. J. Fischler | Kategorie: Businessplan | Schlagworte: , , , , , , , , , , , , ,

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