Was ist eine Währungsreform?
Vereinfacht ausgedrückt äußert sich eine Währungsreform in der Ablösung einer alten Währung durch eine neue bzw. in einer gesetzlichen Änderung der Währungsverfassung, die den Umtausch alter Währungseinheiten zu staatlich festgelegten Bedingungen in ein neues Zahlungsmittel vorsieht. Oft gelten unterschiedliche Umrechnungskurse für Sparguthaben und Verbindlichkeiten. Im Falle einer klaren proportionalen Änderung des Preis- und Wertgefüges spricht man von einer Währungsumstellung wie jene von D-Mark oder Schilling in Euro.
Währungsreformen gehen meist schwere Zeiten voraus die geprägt sind durch hohe Inflationsraten und eine Währungsabwertung gegenüber internationalen Leitwährungen. Fast jedes Mal, wenn in Emerging-Markets Währungskrisen und/oder Hyperinflation auftreten, werden die neuen Währungen an Körbe bestehend aus globalen Leitwährungen wie Dollar, Euro, Yen und Schweizer Franken gebunden. Nach einer Hyperinflation muss sich die Bevölkerung bei den neuen Banknoten dann auch an ein paar Nullen weniger gewöhnen. Dies war beispielsweise nach der Einführung der neuen Türkischen Lira im Jahr 2004 der Fall.
Deutsche Währungsreformen in der Vergangenheit:
1923 bis 1925: Die durch Reparationszahlungen nach dem ersten Weltkrieg ausgelöste Hyperinflation Inflation wurde durch einen Umtausch von 1 Billion Mark zu 1 Rentenmark (Später Reichsmark) beendet. Größtes Highlight dieser Transformationsphase war das Münzgesetz vom 30. August 1924, das die Reichsmark mit Gold absicherte.
21. Juni 1948: Die Deutsche Mark wurde in den 3 westlichen Besatzungszonen eingeführt.
1. Juli 1990: Deutsch-Deutsche Währungsunion durch Umtausch von DDR-Mark in D-Mark: Dabei wurden verschiedene Umtauschverhältnisse festgelegt. Bargeld und Bankguthaben wurden je nach Alter ihrer Eigentümer unterschiedlich umgetauscht: Beispielsweise konnten Kinder unter 14 nur bis zu 2000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen vgl. mit 4000 DDR Mark bei Jugendlichen und Erwachsenen bis 59 Jahren. Ab 60 Jahre konnten bis zu 6000 Mark 1:1 in D-Mark gewechselt werden. Wurden die jeweiligen Grenzen überschritten galt für die darüber hinausgehenden Beträge genauso wie bei Krediten und Verbindlichkeiten ein Verhältnis von 2:1.
Die Euro-Einführung 1999/2002 war zwar keine Währungsreform sondern nur eine Währungsumstellung, doch ihre Tragweite ist von so großer Dimension, dass sie tatsächlich eines Tages noch in eine Währungsreform münden könnte, nämlich dann wenn die Eurozone zerfällt und kurzfristiges Notgeld ausgegeben werden muss.

