Welchen Namen soll bzw. darf ich meinem Betrieb geben?
Umgangssprachlich verwendet man häufig die Begriffe Unternehmen und Firma als gleichbedeutend. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Firma lediglich den Namen des Betriebs darstellt, der im Firmenbuch eingetragen ist. „Ich gehe jeden Tag in die Firma“ ist also nicht korrekt, wenn auch gebräuchlich.
Es werden verschiedene rechtliche Anforderungen an diese Bezeichnung gestellt. So muss der Name Unterscheidungskraft gegenüber vergleichbaren Betrieben haben. Das ist besonders wichtig bei mehreren ähnlichen Unternehmen. Außerdem darf kein Eindruck entstehen, der falsche Schlüsse zulassen könnte..
Dabei sind Personen-, Sach- und Fantasienamen zulässig, solange sie eine eindeutige Identifizierung erlauben. Bei Personengesellschaften muss der Name des haftenden Gesellschafters verzeichnet sein; bei Sachgesellschaften dagegen soll der Unternehmensgegenstand vermittelt werden, allerdings nicht ohne individualisierende Zusätze.
Sie müssen ebenso darauf achten, die eigentliche Rechtsform aufzunehmen, also KG, GbR, GmbH, e. U. und ähnliche. Bei Kapitalgesellschaften müssen auf den Geschäftspapieren überdies die Firmenbuchnummer und der Sitz des Firmengerichts aufgeführt sein. Zur besseren Vermarktung Ihres Unternehmens dürfen Sie zusätzlich eine Etablissementbezeichnung aufnehmen.

