Wer haftet für falsche oder veraltete Ratings?
Ich habe über die Thematik bereits hier berichtet. Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings geben ihre Meinung zu bestimmten Unternehmen ab und benoten sie – ähnlich wie in der Schule. Diese Arbeit kostet viel Geld, und das wird vom zu überprüfenden Unternehmen bezahlt. Im amerikanischen Kapitalmarkt müssen sich Unternehmen von zwei verschiedenen Agenturen überprüfen lassen – ein sicheres und einträgliches Geschäft für die Benoter. Ableger dieser großen Dienstleister gibt es auch in Deutschland und Österreich.
Diese Agenturen kamen zuletzt stark unter Druck, weil sie im Vorfeld großer Krisen wie dem ENRON-Skandal oder der Subprime-Krise zu gute oder ungenügend recherchierte Bewertungen vergeben haben. Andere vertrauten diesem Urteil und investierten große Summen in Schwarze Löcher – jetzt streitet man darum, ob man auf Ratings dieser Agenturen grundsätzlich vertrauen kann, oder selbst überprüfen muss, ob diese Noten auch nachvollziehbar sind. Ich stellte bereits die Frage: Wozu braucht man dann eigentlich noch Ratingagenturen? Wegen einem alten US-Gesetz aus dem Jahr 1975?
Für den Klein- und Mittelbetrieb gilt anderes. Hier zahlt nicht der Prüfling, sondern ein Dritter. Will ich wissen, wie es um einen Geschäftspartner steht, gege ich einen Rechercheauftrag. Firmen, die diese Detektivarbeit leisten, sind z. B. die Schufa, der KSV oder CreditReform. Es gibt große Datenbanken, auf die sie zurückgreifen können, und so muss man nicht bei jeder Anfrage ein neues Rating vergeben. Das funktioniert wie beim Telefonbuch.
Hier zeigt sich der Nachteil dieses Systems: Meist bleiben die Daten dieselben, auch wenn sich im Unternehmen Grundsätzliches verändert. Die Recherche erfolgt – sagen wir mal vorsichtig – halbherzig, und die Qualität lässt sehr oft zu wünschen übrig. Diese Auskünfte können also höchstens zusätzliche Entscheidungsgrundlage sein. Dennoch vertrauen vor allem Banken sehr stark auf das Scoring oder Rating dieser Klein-Agenturen.
Auch für diese stellt sich die Frage: Wer haftet für falsche Benotungen? Ich liefere Waren an ein Unternehmen, das eigentlich schon knapp vor dem Konkurs steht, aber eine Top-Bewertung erhalten hat. Falle ich um den Schaden um? Nein!
Ratingagenturen, auch die kleinen, haften selbst für leichte Fahrlässigkeit. Erstellen sie die Benotung nicht nach allen Regeln der Kunst, oder bauen sie sie auf falschen oder alten Daten auf, müssten sie das als Sachverständige eigentlich bemerken und korrigieren. Ein Nicht-Sachverständiger muss diesem Urteil vertrauen können. Das bedeutet, Sie sollten sich an ihnen schadlos halten, wenn Sie zumindest leichte Fahrlässigkeit beweisen können. Ihr Anwalt weiß mehr.

