Wie schreibe ich eine Ermächtigung für die Bank?
Es kann vorkommen, dass man nicht persönlich zur Bank gehen kann, um Geld zu beheben, eine Überweisung zu tätigen oder Karten abzuholen. Der Grund dafür kann z. B. in einer länger dauernden Erkrankung, Gebrechlichkeit oder langem Aufenthalt im Ausland liegen. Hat man einen Vertreter, so ist dieser entsprechend zu ermächtigen, die Bankgeschäfte für den Verhinderten auszuführen. Hier empfiehlt es sich, ein Schreiben aufzusetzen, das foldende Elemente enhalten sollte:
- Name und Adresse des Ausstellers (= des Verhinderten)
- Bezeichnung der Bank, an die die Ermächtigung gerichtet ist
- Betreff: Ermächtigung
- Formulierung: Ich ermächtige Herrn/Frau xy, für mich folgende Bankgeschäfte zu erledigen: (z. B. Abholung der neuen Bankomatkarte, Behebung von € 500,–, …)
- Ort, Datum, Unterschrift
Der/die VertreterIn sollte nicht vergessen, den eigenen Reisepass oder Personalausweis in die Bank mitzunehmen. Im Zuge der gesetzlichen und internen Vorschriften hat sich diese Person entsprechend auszuweisen. Oft wird eine Ausweiskopie an die Ermächtigung gehängt, um den Vorgang bankintern zu dokumentieren.
Weitere, zum Thema passende Beiträge:
- Wozu eine Bank Sicherheiten benötigt
- Brauche ich eine Versicherung für den Kredit?
- Was tun, wenn die Bank den Kredit kündigt?
- Die Bank zahlt den Kredit nicht aus! Was tun?
- Kreditkündigung: Wann darf die Bank die Notbremse ziehen?

