Wie stellt man den ersten Mitarbeiter ein?
Wenn Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen wollen, ist das ein Zeichen dafür, dass Ihr neu gegründeter Betrieb gut angelaufen ist. Prima für Sie! Bedenken Sie aber bitte, dass Sie eine ganze Reihe rechtlicher Vorschriften zu beachten haben! Sie umfassen den Arbeitsvertrag, die Sozialversicherung und den Arbeitsschutz.
Ein Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber dennoch aufgesetzt und unterschrieben werden, damit Sie im Enstfall Beweismaterial haben. Fixieren Sie darin unter anderem das Tätigkeitsfeld, das Entgelt und den Urlaubsanspruch, der (als Minimum) übrigens festgeschrieben ist. Nutzen Sie geprüfte Vorlagen und Standardverträge Ihrer Interessensvertretung.
Fast alle Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitgeber haben Sie Ihr Personal entsprechend anzumelden und die jeweiligen Beträge pünktlich an die zuständigen Stellen abzuführen. Das gilt entsprechend für die einbehaltene Lohnsteuer.
Als Chef tragen Sie Verantwortung für Ihr Personal. Sie müssen alle Gefahrenmomente im Betrieb bzw. bei der Arbeit erfassen und entsprechende Schutzvorkehrungen treffen. Den Inspektoren haben Sie stets Zugang zu allen Betriebsräumen zu gewähren. Beachten Sie bitte auch den besonderen Schutz, den Schwangere, Behinderte und Jugendliche genießen.
Die Einzelheiten der Bestimmungen und Vorschriften können Sie hier nachlesen.
