Woher bekomme ich einen Immobilien-Kaufvertrag?
Die Anschaffung einer Immobilie bedeutet, langjährige Verpflichtungen einzugehen. Der Kaufvertrag regelt die Rahmenbedingungen, zu denen eine Liegenschaft, also Grundstück, Haus oder Wohnung, den Eigentümer wechselt. Hier zu sparen, kann teuer werden. Wir kennen diverse Gratis-Angebote aus dem Internet. Man kann sich viele Dinge herunterladen und mit wenigen Mausklicks auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Mir fallen spontan fertige Businesspläne, Kredit-Anträge und Auto-Kauverträge ein. Manchmal bietet es durchaus Vorteile, auf vorgefertigte Lösungen zurückzugreifen. Doch bei einer Immobilie ist das anders.
Ein Immobilien-Kaufvertrag regelt z.B. folgendes:
- Genaue Bezeichnung der Liegenschaft, Größe, Lage
- Belastungen: Nutzungsbeschränkungen, Servitute, Reallasten und ähnliches
- Lasten, die auf den Käufer übergehen, bzw. Lastenfreiheit der Liegenschaft
- Genaue Definition des neuen Eigentümers
- Neu einzutragende Belastungen, etwa wenn man einen Bankkredit aufnimmt und die neue Liegenschaft als Sicherheit einsetzt
- Verkaufs- und Veräußerungsverbote, welche die eigene Existenz sowie die Familie absichern können
und vieles andere.
Ein solcher Kaufvertrag wird von einem Anwalt/Notar erstellt. Die Unterschrift muss beglaubigt werden. Das bedeutet, dass eine Autorität wie ein Notar oder ein Legalisator bezeugen muss, dass die Parteien (Käufer und Verkäufer) vor ihm persönlich unterschrieben haben. Das hat einen guten Grund: Mit dem Vertrag sind weit reichende Folgen verbunden. Der Gesetzgeber hier sicher gehen, dass die Identitäten von Käufer und Verkäufer eindeutig festgestellt sind.
Es ist eine schlechte Idee, den Kaufvertrag selbst aufsetzen zu wollen. Sogar Anwälte können dabei Fehler machen und schwer wiegende Rechtsfolgen auslösen. Ihr Vorteil: Macht Ihr Anwalt einen Fehler, ist er versichert und Sie können den Schaden geltend machen. Sind Sie kein Jurist bzw. aus dem Fach, zahlt Ihnen niemand die Fehler, die Sie machen. Beschränken Sie sich darauf, eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte vorzubereiten, die enthalten sein sollen.
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